FAQ für Schülerinnen und Schüler und Studierende

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In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten zu allen wichtigen Aspekten des Deutschlandstipendiums sowie des Sozialstipendiums der Stiftung Studienfonds OWL. Die Ansicht ist nach den Rubriken Deutschlandstipendium, Sozialstipendium und Allgemeines gegliedert.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.





Deutschlandstipendium

Wann findet die nächste Bewerbungsphase statt?

  • Die nächste Vergaberunde für das Deutschlandstipendium findet zum Wintersemester 2023/2024 in der Zeit vom 15. März bis 5. Mai 2023, online auf dieser Website statt. Der Bewerbungsschluss kann jährlich variieren.

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Wer kann sich bewerben?

  • Voraussetzung ist eine Zulassung oder Immatrikulation an einer der fünf Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe: Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Universität Paderborn, Hochschule für Musik in Detmold, Hochschule Bielefeld, Universität Bielefeld.
  • Auch Studienbewerber können Ihre Unterlagen einreichen – das Stipendium wird im Erfolgsfall nur ausbezahlt, wenn Sie zu Stipendienbeginn an einer der bereits genannten Hochschulen immatrikuliert sind. Sie können nicht ins Programm aufgenommen werden, wenn Sie bereits eine leistungsorientierte Förderung von mehr als 30€ pro Monat erhalten oder promovieren.

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Welchen Notendurchschnitt benötigt man um ein Deutschlandstipendium zu erhalten?

  • Es gibt keinen Notendurchschnitt bzw. einen Richtwert mit dem der Erhalt eines Stipendiums garantiert ist, da das Deutschlandstipendium auch abhängig von anderen Faktoren wie beispielsweise ehrenamtlichen Engagement vergeben wird.

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Wo finde ich Informationen zum Auswahlverfahren und den Förderrichtlinien?

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Wann wird mir die Entscheidung über die Bewilligung eines Deutschlandstipendiums mitgeteilt?

  • Die Entscheidung über die Bewilligung eines Deutschlandstipendiums wird voraussichtlich im September eines jeden Jahres verschickt. Demnach bitten wir bis Ende September von Anfragen über die Bewilligung eines Deutschlandstipendiums abzusehen.

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Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, wenn ich mich für ein Praktikum im In- oder Ausland beurlauben lasse?

  • Es ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden:
    Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Das Stipendium wird über den Zeitraum ausbezahlt, der laut Studienordnung vorgesehen ist. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lassen sich Stipendiaten für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

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Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, wenn man während der Förderzeit ein Auslandssemester absolviert?

  • Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich während der Förderzeit in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, an der man eingeschrieben ist. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält. Das Deutschlandstipendium wird auch bei studienrelevanten Auslandspraktika fortgezahlt.

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Ist das Stipendium steuerrechtlich als "Mehreinkommen" zu betrachten?

  • Das Deutschlandstipendium ist steuerfrei und wird laut §5 Abs. 3 StipG i.d.R. nicht als Einkommen bei Sozialleistungen angerechnet. Das Deutschlandstipendium stellt somit keine entgeltliche Entlohnung einer bestimmten Beschäftigung dar und ist, wie auch alle anderen vergleichbaren Stipendien, nicht als Arbeitsentgelt zu verbeitragen.

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Kann ich BAföG beziehen und gleichzeitig die Förderung des Deutschlandstipendiums erhalten?

  • Ja, das Deutschlandstipendium wird BAföG- und einkommensunabhängig gezahlt.

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Wie lange werde ich gefördert, wenn ich meine letzte Prüfung ablege?

  • Das Stipendium wird bis zum Ende des Monats ausbezahlt, in dem Sie ihr Zeugnis erhalten, jedoch maximal zwei Monate nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung (z.B. Abgabe Bachelor oder Masterarbeit). Informieren Sie uns in diesem Fall bitte rechtzeitig vorab über das geplante Studienende.

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Wie kann ich mein Stipendium verlängern?

  • Das Deutschlandstipendium wird in der Regel für zwei Jahre vergeben. Nach Abschluss des ersten Förderjahres findet eine Leistungsüberprüfung statt. Nach Ablauf der zwei Jahre gibt es die Chance, das Stipendium einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dafür muss man erneut eine komplette Bewerbung einreichen.
  • Einen Verlängerungsantrag, durch den man sein Stipendium vereinfacht verlängern kann, gibt es nicht. Die Bewerbungen der Verlängerer stehen in direkter Konkurrenz mit denen der Neubewerber, sodass eine Verlängerung trotz gleichbleibender oder besserer Leistungen gegenüber der Vorjahre nicht gewährleistet werden kann.

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Sozialstipendium

Nach welchen Kriterien wird das Sozialstipendium vergeben?

  • Das Sozialstipendium ist für Studierende gedacht, die sich nachweislich in einer nicht zu vertretenen finanziellen oder persönlichen Notlage befinden, die die Aufnahme/Weiterführung des Studiums gefährdet und die eine mindestens befriedigende Schul- bzw. Studienleistung vorweisen können.

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Wo finde ich Informationen zum Auswahlverfahren?

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Wo finde ich die Förderrichtlinien für das Sozialstipendium?

  •  Die Förderrichtlinien zum Sozialstipendium finden Sie Opens internal link in new windowhier.

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Wann findet die nächste Bewerbungsphase statt?

  • Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist jeweils der 31. August und für das Sommersemester i.d.R. der 28. bzw. 29. Februar eines jeden Jahres. Bewerbungen für die nächste Vergaberunde zum Wintersemester 2023/24 sind vom 1. bis 31. August möglich.

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Kann ich ein Sozialstipendium erhalten, wenn ich die Regelstudienzeit überschritten habe? (Kopie 1)

  •   Ja, das Sozialstipendium wird unabhängig von der Regelstudienzeit vergeben.

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Allgemeines

Können sich auch ausländische Studierende bewerben?

  • Ja. Voraussetzung ist die Zulassung oder Immatrikulation an einer der fünf Hochschulen in Ostwestfalen-Lippe: Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Universität Paderborn, Hochschule für Musik in Detmold, Fachhochschule Bielefeld, Universität Bielefeld.
  • Ausgeschlossen sind Austauschstudierende, die an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sind und an den bereits genannten Hochschulen nur einen Auslandsaufenthalt absolvieren.

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Können sich auch Promotionsstudierende auf ein Stipendium bewerben?

  • Nein. Promotionsstudierende sind von einer Förderung ausgeschlossen.

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Wie verfasse ich ein Motivationsschreiben?

  • Einen Leitfaden zum Verfassen von Motivationsschreiben finden Sie hier.

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Kann man sich nach einer Absage zu einem späteren Förderjahr erneut bewerben?

  • Ja. Interessierte Studierende können sich zu jeder neuen Vergaberunde erneut bewerben.

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Kann ich nach Ablauf der Bewerbungsfristen noch Unterlagen nachreichen?

  • Bitte reichen Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist keine Unterlagen unaufgefordert nach, da wir diese nicht mehr berücksichtigen können.

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Wie erfolgt die Zuordnung von StipendiatInnen und Förderern?

  • Eine Zuordnung erfolgt direkt. Viele der fördernden Unternehmen und Privatpersonen laden aber nicht nur ihre persönlichen Studienfonds-Stipendiatinnen und Stipendiaten zu Veranstaltungen der ideellen Förderung ein.

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Darf ich als StipendiatIn eine Nebentätigkeit als studentische Hilfskraft (SHK/WHB) ausüben?

  • Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Studienfonds OWL ist eine gleichzeitige Beschäftigung als studentische Hilfskraft zulässig.

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Was mache ich, wenn sich meine Adresse oder Bankverbindung ändert?

  • Bitte informieren Sie uns umgehend über Änderungen Ihrer Bankverbindung, damit Bescheide und Zahlungen korrekt ankommen!
  • Sollten selbstverschuldete Gebühren anfallen, fallen diese Zulasten des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin.

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